Einzureichende Unterlagen

Allgemeines

1. Anträge müssen stets online auf der Effiwatt-Website erfasst werden (Online-Formular, Login notwendig).

2. Nach der Erfassung aller Daten und dem Abschluss des Formulars, generiert das System ein PDF-Dokument (Antrag), das heruntergeladen werden kann. Ein Antrag kann auch zu einem späteren Zeitpunkt stets im geschützten Login-Bereich eingesehen werden.


Per Post einzureichende Unterlagen

1. Vom Eigentümer der Liegenschaft unterzeichnetes Antragsformular.


Zusätzliche Unterlagen für den Ersatz der Umwälzpumpe(n)

1. Kopie der Rechnung der installierten Umwälzpumpe(n) mit detaillierten Angaben zum Typ.

2. Kopie der Rechnung für die Installation der Umwälzpumpe(n).

3. Kopie des durchgeführten Heizungs-Checks (nur für Anträge aus dem Kanton Wallis).


Zusätzliche Unterlagen für die Optimierung der Beleuchtung im Nicht-Wohnbereich

Die Optimierung der Beleuchtung im Nicht-Wohnbereich muss durch einen qualifizierten Fachmann geplant und ausgeführt werden. Dieser muss unter anderem einen rechnerischen Nachweis der zu erwartenden Stromeinsparung erstellen. Der Antrag muss vom Eigentümer der Liegenschaft wie auch vom Beleuchtungsplaner unterzeichnet werden.

* Vor der Ausführung, dem Antrag beizulegen:

1. Ein rechnerischer Nachweis über den Stromverbrauch nach der Erneuerung der Beleuchtung gemäss Norm SIA 380/4 'Elektrische Energie im Hochbau' inkl. dazu notwendige Unterlagen.


   Minergie-Anforderung: -> Relux – light simulation tools

2. Grundriss-Pläne im Massstab 1:100 mit der eingezeichneten neuen Beleuchtung sowie Angaben zur zukünftigen Nutzung der Räume. 


3. Nachweis der Nettogeschossfläche anhand der Grundriss-Pläne.

4. Eine Dokumentation über den Stromverbrauch der bestehenden Beleuchtung.

5. Fotos der bestehenden Beleuchtung.

6. Bei baulichen Veränderungen sind Pläne des aktuellen Zustands des Gebäudes beizulegen.

7. Kopie der Offerte oder Kostenzusammenstellung für die Umsetzung der Massnahmen an der Beleuchtung.

* Nach der Ausführung zusätzlich einzureichen:

1. Kopie(n) der Rechnung(en) für die Massnahmen an der Beleuchtung.

2. Falls die Massnahmen an der Beleuchtung anders ausgeführt wurden, als im Antrag dargelegt, muss der rechnerische Nachweis nachträglich überarbeitet und beigelegt werden.